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Transparenzhinweis

Das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 in der jeweils geltenden Fassung gewährt jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei transparenzpflichtigen Stellen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Schulen sind nur insoweit transparenzpflichtige Stellen, als Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Weitere Informationen zum Sächsischen Transparenzgesetz und zur Transparenzplattform des Freistaates Sachsen finden Sie auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen.