BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
BAföG ist abhängig vom Einkommen eurer Eltern, es sei denn, ihr habt eine dreijährige Ausbildung absolviert und anschließend noch 3 Jahre gearbeitet. Dann bekommt ihr so genanntes „elternunabhängiges“ Bafög. Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom Einkommen der Eltern ab.
BAföG muss rechtzeitig vor Studienbeginn beantragt werden, aber erst dann, wenn ihr eine Studienplatzzusage habt. Antragsformulare findet ihr auf www.finanzieren-studium.de. BAföG ist zur Hälfte ein zinslosen Darlehen, zur anderen Hälfte ein Zuschuss vom Staat. Das Darlehen muss 5 Jahre nach Ende der regulären Studienzeit zurückbezahlt werden. Entweder In Raten oder in Eins, dann gibt es aber einen Nachlass. Damit eure Schulden zu Anfang nicht zu hoch sind, wird die Höhe des zurückzuzahlenden Darlehens auf max. 10.000 € begrenzt. Der Rest wird euch als Zuschuss „geschenkt“.
www.bafög.de
www.bafoeg-rechner.de
Bildungskredit
Es besteht die Möglichkeit, einen Bildungskredit aufzunehmen. Dieser muss beim Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragt werden. Eine solche Inanspruchnahme verlangt keine oder nur eine sehr geringe Verzinsung.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG ) gewährt.
Nähere Informationen dazu findet Ihr unter www.bva.bund.de.

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